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Das Informationsfreiheitsgesetz Der Kulturwandel weg von der restriktiven Informationsvergabe hin zu einer offenen, bürgerorientierten Kommunikation braucht eine gute Vorbereitung.

Das Amtsgeheimnis hat ausgedient – was das neue Informationsfreiheitsgesetz für Gemeinden bedeutet

Mit 1. September 2025 fällt in Österreich das jahrzehntelang verankerte Amtsgeheimnis. An seine Stelle tritt das neue Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgerinnen und Bürgern einen klaren Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen einräumt. Was lange Zeit als vertraulich galt, soll künftig grundsätzlich offen zugänglich sein – ein Paradigmenwechsel, der alle Ebenen der Verwaltung betrifft, von Ministerien bis zu Gemeinden.

Besonders für Kommunen bringt das Gesetz weitreichende Änderungen. Gemeinden ab 5000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen. Das betrifft etwa Beschlüsse, Pläne oder Verträge, die für die Öffentlichkeit relevant sind. Kleinere Gemeinden sind zwar von dieser Veröffentlichungspflicht ausgenommen, müssen aber auf Anfrage Auskunft geben – und das innerhalb klarer Fristen. Das bedeutet: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann gezielt Unterlagen anfordern, und die Gemeinde muss sie – mit wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmen – herausgeben.

Offene, bürgerorientierte Kommunikation braucht Vorbereitung

Der Gesetzgeber will damit nicht nur mehr Transparenz schaffen, sondern auch das Vertrauen in staatliche Institutionen stärken. Für viele Verwaltungen bedeutet das jedoch einen Kulturwandel: Weg von der restriktiven Informationsvergabe, hin zu einer offenen, bürgerorientierten Kommunikation. Dass dieser Wandel nicht nur juristisch, sondern auch organisatorisch gut vorbereitet werden muss, liegt auf der Hand. Dabei geht es nicht nur um die Frage, welche Informationen veröffentlicht werden, sondern auch um Themen wie Datenschutz, Vergaberecht oder den Umgang mit sensiblen Daten – und nicht zuletzt um Ressourcen, die dafür zur Verfügung stehen müssen. Wer jetzt nicht vorbereitet, wird im Herbst unter erheblichem Zeitdruck stehen.

Empfehlungen für die Kommunen

  1. Rechtzeitig interne Leitlinien erstellen
    • Gemeinden ab 5000 Einwohner:innen sollten klare Regeln zur Veröffentlichung definieren: Welche Dokumente, welche Daten, in welcher Form?
  2. Informationsregister pflegen
    • Erstellung eines transparenten, öffentlich zugänglichen Registers (z. B. auf der Gemeinde-Website) mit den bereits veröffentlichten Informationen.
  3. Mitarbeiter:innen schulen
    • Gemeinden sollten jetzt interne Workshops anbieten, eventuell in Kooperation mit Experten, um das Verständnis für das IFG zu fördern und Unsicherheiten abzubauen.
  4. Verfahren etablieren für Beantwortung von Anfragen
    • Besonders in kleineren Gemeinden braucht es klare Vorgaben für den künftigen Ablauf, wie Anfragen bearbeitet werden, wer zuständig ist, welche Fristen gelten und welche Ausnahmen greifen.
  5. Datenschutz beachten
    • Ja, Transparenz ist wichtig – doch personenbezogene und sensible Daten müssen geschützt bleiben. Kulturelle Sensibilität und juristische Sicherheit gehen Hand in Hand.
  6. Netzwerke aufbauen
    • Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, Landesbehörden oder wissenschaftlichen Einrichtungen kann hilfreich sein, um Erfahrungen auszutauschen und voneinander zu lernen.

Fazit

Das neue Informationsfreiheitsgesetz markiert einen wichtigen Schritt in Richtung moderne Verwaltung: Mehr Transparenz, mehr Bürgernähe und stärkerer Rechtsanspruch auf Information. Gemeinden – insbesondere kleiner und mittlerer Größe – sind gefordert, diesen Wandel nicht nur rechtlich zu gestalten, sondern durch eine transparente, gut geschulte Verwaltungskultur rechtzeitig nachhaltig zu verankern. Bei der rechtzeitigen Planung der Prozesse können sich Mitarbeiter*innen gut auf die neuen Aufgaben einstellen – und das bewahrt vor Überlastung.

Mit professioneller Unterstützung gute Basis schaffen

gemeindestube.at bietet professionelle Beratung und Unterstützung für Abläufe und Kommunikation zum Informationsfreiheitsgesetz – rufen Sie uns an, wir stehen für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung: Alfred Lugstein 0699/11307482, Clemens Jager 0664/5429474; E-Mail: info@gemeindestube.at

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